Einen Karpatenstreuner adoptieren

Nach langer Suche steht Ihr Entschluss fest: Sie möchten einen Karpatenstreuner als neues Familienmitglied adoptieren! Sie haben sich auch schon in einen bestimmten Hund oder eine Hündin verliebt, Ihnen gefallen die Bilder und die Beschreibungen und Sie möchten für dieses Tier lebenslang sorgen.
Darüber freuen wir uns sehr!

Ablauf der Adoption

  1. Bitte schreiben Sie eine formlose E-Mail an verein@karpatenstreuner.de mit ersten Angaben zu Ihrer Person, Name, Adresse, Telefonnummer, sowie Anzahl der Personen im Haushalt, Alter der Kinder und eventuellen anderen Tieren und natürlich Namen des ausgewählten Hundes. Oder hier das Formular ausfüllen https://www.karpatenstreuner.de/der-verein/kontakt/fragebogen-zur-adoption-eines-hundes/
  2. Es kann manchmal ein bis zwei Tage dauern, wenn wir beispielsweise gerade in Rumänien sind. Aber wir melden uns auf jeden Fall!
  3. Sie füllen in Ruhe und wahrheitsgemäß den Fragebogen in der Datei aus zurück. Das ist der schnellste Weg. Diese Informationen sind für eine erste Einschätzung ob Menschen und Hund zusammenpassen sehr wichtig.
  4. Wir vereinbaren mit Ihnen einen telefonischen Gesprächstermin, an dem Sie uns Fragen zum Hund stellen können und wir im gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob der ausgewählte Hund wirkliche das richtige vierbeinige Familienmitglied für Sie ist.
    Wenn nicht, schlagen wir oft auch mal einen anderen Hund vor, der unserer Meinung nach besser zu Ihnen passen könnte. Das geht natürlich nur in einem ehrlichen Gespräch.
  5. Anschließend werden wir (oder eine Person unseres Vertrauens) Sie persönlich besuchen. Sind dann wirklich alle Zweifel auf beiden Seiten beseitigt, werden wir den Transport des Hundes aus Ditrău organisieren. Das kann durchaus 4-8 Wochen dauern, bis Ihr Hund dann hier ankommen kann. Wir bemühen uns jedoch, den Hund zeitnah einzuführen.
  6. Wir vermitteln die Hunde nur mit Schutzvertrag, einem sog. Tierüberlassungsvertrag, und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 350 €, die der Versorgung der noch im Tierheim sitzenden Hunden zu Gute kommt bzw.einen Teil der Kosten für Transport und Versorgung des adoptierten Hundes deckt. Unsere Hunde ab ca. 8 Monaten sind alle kastriert, geimpft, entwurmt, gechipt und haben einen EU-Heimtierausweis. Welpen unter 8 Monaten sollten von den neuen Besitzern nachträglich im Alter von etwa einem Jahr kastriert werden. Welpen sind mindestens 4 Monate alt, bevor sie legal und mit allen notwendigen Vorbereitungen ausreisen können.
  7. Natürlich sind wir auch nach der Adoption mit Rat und Tat für unsere Hunde und ihre Menschen da!
  8. Wir transportieren/lassen mit einem zugelassenen Unternehmen transportieren (TRACES) und vermitteln die Hunde mit Genehmigung des Veterinäramtes Eschwege.
  9. Datenschutz ist uns wichtig, wir werden alle vertraulichen Daten, die Sie uns im Zuge einer Vermittlung senden auf keinen Fall an Unbefugte weitergeben. Der ausgefüllte Fragebogen wird ausschliesslich an diejenige Person geschickt, die bei Ihnen den Vorbesuch macht. Diese ist verpflichtet, die Unterlagen danach zu vernichten. Sollte es zu keiner Vermittlung kommen, dann werden auch wir die Daten löschen. Wir sind darüberhinaus verpflichtet, dem Veterinäramt Eschwege Namen, Adresse, Kontaktdaten der adoptierenden Familie zur Verfügung zu stellen.

2. Adoption eines Hundes von einer Pflegestelle in Deutschland

Einige Vereinsmitglieder bieten sich immer mal wieder als sogenannte Pflegestellen an: Sie suchen sich einen Hund aus und bieten an, das Tier zeitweise zu übernehmen, bis sich eine geeignete Familie für die Adoption findet. Das hat den großen Vorteil, dass der Hund dann schon mal die “neue Welt” ein wenig kennenlernen konnte, und für die Interessenten bietet sich so die Möglichkeit, den Hund life zu erleben, eventuell zu sehen ob er mit einem schon vorhandenen Hund klar kommt, oder mit Kindern. Gute Pflegestellen haben meist jahrelange Erfahrung – beispielsweise mit Angsthunden oder unseren Herdenschutzhunden – und können diese durch die tägliche Beobachtung und das Zusammenleben viel besser beschreiben und einschätzen.
Wenn Sie sich für einen Hund auf einer Pflegestelle interessieren, ist der Ablauf nahezu identisch:

Ablauf der Adoption

  1. Bitte schreiben Sie eine formlose E-Mail an verein@karpatenstreuner.de mit ersten Angaben zu zu Ihrer Person, Name, Adresse, Telefonnummer, sowie Anzahl der Personen im Haushalt, Alter der Kinder und eventuellen anderen Tieren und natürlich Namen des ausgewählten Hundes. Oder direkt hier das Formular ausfüllen https://www.karpatenstreuner.de/der-verein/kontakt/fragebogen-zur-adoption-eines-hundes/
  2. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich per E-Mail antworten. Es kann manchmal ein bis zwei Tage dauern, wenn wir beispielsweise gerade in Rumänien sind. Aber wir melden uns auf jeden Fall.
  3. Diese Informationen sind für eine erste Einschätzung ob Menschen und Hund zusammenpassen sehr wichtig.
  4. Wir leiten Ihre E-Mail und den Fragebogen an die entsprechende Pflegestelle weiter, die sich mit Ihnen direkt in Verbindung setzt. Denn die Pflegestelle kann den Hund oft am besten beurteilen und Ihre konkreten Fragen beantworten.
  5. Sie vereinbaren einen telefonischen Gesprächstermin mit der Pflegestelle, um im gemeinsamen Gespräch herausfinden, ob der ausgesuchte Hund das richtige vierbeinige Familienmitglied für Sie sein kann.
  6. Sie werden einen Termin vereinbaren, um den Hund kennenzulernen und im Gegenzug wird die Pflegestelle oder einer unserer Freunde sie besuchen. Oft sind bei “schwierigen oder ängstlichen” Hunden mehrere Besuche zum gegenseitigen Kennenlernen notwendig. Das vereinbaren Sie individuell mit der Pflegestelle . Sind alle Zweifel beseitigt, und Sie möchten den Hund in Ihre Familie aufnehmen, wird ein Schutzvertrag mit dem Verein gemacht.
  7. Wir vermitteln die Hunde nur mit Schutzvertrag, einem sog. Tierüberlassungsvertrag, und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 350 €, die der Versorgung der noch im Tierheim sitzenden Hunden zu Gute kommt. Unsere Hunde ab ca. 8 Monaten sind alle kastriert, geimpft, entwurmt, gechipt und haben einen EU-Heimtierausweis. Welpen unter 8 Monaten sollten von den neuen Besitzern im Alter von etwa einem Jahr kastriert werden. Welpen sind mindestens 4 Monate alt, bevor sie legal und mit allen notwendigen Vorbereitungen ausreisen können.
  8. Natürlich sind wir auch nach der Adoption mit Rat und Tat für unsere Hunde und ihre Menschen da!
  9. Wir transportieren bzw. lassen von einem zugelassenen Unternehmen transportieren (TRACES)und vermitteln die Hunde mit Genehmigung des Veterinäramtes Eschwege.
  10. Datenschutz ist uns wichtig, wir werden alle vertraulichen Daten, die Sie uns im Zuge einer Vermittlung senden auf keinen Fall an Unbefugte weitergeben. Der ausgefüllte Fragebogen wird ausschliesslich an diejenige Person geschickt, die bei Ihnen den Vorbesuch macht. Diese ist verpflichtet, die Unterlagen danach zu vernichten. Sollte es zu keiner Vermittlung kommen, dann werden auch wir die Daten löschen. Wir sind darüberhinaus verpflichtet, dem Veterinäramt Eschwege Namen, Adresse, Kontaktdaten der adoptierenden Familie zur Verfügung zu stellen.

Jede gelungene Vermittlung, bei der Mensch und Hund harmonieren, ist eine besonders schöne Bestätigung unserer Arbeit, die uns und auch Sie glücklich macht.

Auszug aus dem Schutzvertrag

  1. Die Initiative Karpatenstreuner e.V behält sich das Eigentumsrecht an dem Tier vor. Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung der Initiative Karpatenstreuner e.V für Schäden, die das Tier verursacht. Der Übernehmer ist Halter des Tieres im Sinne von § 833 BGB und somit für eine Haftpflichtversicherung, ordnungsgemäße Anmeldung des Hundes und die ortsübliche Hundesteuer verantwortlich.
  2. Die Initiative Karpatenstreuner e.V bzw. die von der Initiative Karpatenstreuner e.V. beauftragte Pflegestelle versichert, dass das oben genannte Tier zum Zeitpunkt der Übergabe frei von erkennbaren Krankheiten ist. Auf eventuell bestehende oder erblich bedingte Krankheiten oder Behinderungen und/oder besondere Verhaltensweisen des Tieres, die der Initiative Karpatenstreuner bekannt sind, wurde der/die Übernehmer/in hingewiesen. Es besteht keine Gewährleistungspflicht seitens der Initiative Karpatenstreuner e.V auf den Gesundheitszustand.
  3. Der/die Übernehmer/in versichert, dass er/sie das oben genannte Tier ausschließlich zum Verbleib im eigenen Haushalt aufnimmt. Der/die Übernehmer/in darf das Tier ohne schriftliche Erlaubnis der Initiative Karpatenstreuner e.V weder verkaufen noch verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person geben. Falls das Tier nicht mehr gehalten werden kann, ist die Initiative Karpatenstreuner e.V. davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Sie behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.
  4. Der/die Übernehmer/in sichert eine artgerechte Haltung des Tieres unter Beachtung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu. Die Haltung des Hundes in einem Zwinger oder an einer Kette sowie die Verwendung von Stachelhalsbändern, Teletakt- und ähnlichen Geräten sind untersagt. Der/die Übernehmer/in versichert, das Tier nicht ausserhalb des Wohnbereiches zu halten und einen ausreichenden Sozialkontakt des Tieres zu Menschen sicherzustellen. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, Quälerei und Misshandlung (auch durch Dritte) zu verhindern, sowie für das Tier während Urlaubszeiten und sonstigen Abwesenheiten eine artgerechte Versorgung zu gewährleisten.
  5. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, dem Tier jederzeit tierärztliche Versorgung zu gewährleisten und alle notwendigen Behandlungen vornehmen zu lassen. Im Falle einer Erkrankung, die das Einschläfern des Tieres notwendig macht, darf das schmerzlose Einschläfern nur durch einen Tierarzt erfolgen. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des/der Übernehmers/in.
  6. Mit dem Tier darf nicht gezüchtet werden
  7. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmers/in ist die neue Anschrift der Initiative Karpatenstreuner e.V. unaufgefordert mitzuteilen.
  8. Die Initiative Karpatenstreuner e.V. behält sich das Recht vor, sich in regelmäßigen Abständen über das Wohlergehen des Tieres zu informieren und dies ggf. persönlich zu kontrollieren.
  9. Der/die Übernehmer/in ist berechtigt, das Tier kostenlos an die Initiative Karpatenstreuner e.V. zurückgeben, wenn er/sie die übernommenen Pflichten nicht mehr einhalten kann oder will. Bei Rückgabe ist der/die Übernehmer/in verpflichtet, das Tier auf eigene Kosten persönlich oder durch Dritte (kein Versand) der Initiative Karpatenstreuner e.V. zukommen zu lassen. Dabei darf die Gesundheit des Tieres keinesfalls gefährdet werden.
  10. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist die Initiative Karpatenstreuner e.V berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen. Im Falle einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der/die Übernehmer/in eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 EUR an und verpflichtet sich gegebenenfalls zur Rückgabe des Tieres.
  11. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des/der Übernehmers/in.
  12. Der/die Übernehmer/in hat der Initiative Karpatenstreuner bei der Übergabe eine Schutzgebühr in Höhe von __350__ EUR in bar zu zahlen/bzw. eine Woche zuvor auf das Konto der Initiative Karpatenstreuner e.V. zu überweisen. Die gezahlte Schutzgebühr wird bei Rückgabe des Tieres nicht erstattet.
  13. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Jede Änderung des Vertrages ist schriftlich mit beiden Parteien zu vereinbaren. Mündliche Absprachen haben neben diesem Vertrag keinerlei Gültigkeit. Das oben genannte Tier wurde heute an den neuen Besitzer/die neue Besitzerin übergeben.
  14. Der neue Halter des Hundes ist verpflichtet, den Hund vorschriftsmäßig zu sichern und für mindestens
  15. 4-8 Wochen an einem speziellen Geschirr + Halsband zu führen, um ein Entlaufen und die damit verbundene Gefährdung von Mensch und Tier zu verhindern. Siehe dazu unser gesondertes Datenblatt.
  16. Nach Entrichtung der Schutzgebühr wird dem/der Übernehmer/in der zum Tier gehörige Heimtierausweis der Europäischen Union ausgehändigt. Die Angaben zu den vorgenommenen Impfungen beruhen auf den Eintragungen des ausstellenden Tierarztes. Der Hund muss umgehend beim TASSO Haustieregister angemeldet werden. https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren.